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Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche Interventionen für das 2. Quartal 2023 wie folgt bekannt:
Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Mo. – Do. 8.00 – 15.00 Uhr und Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr ) anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist. [PDF-Dokument]
Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Mo. – Do. 8.00 – 15.00 Uhr und Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr ) anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist. [PDF-Dokument]