STANDESAMT

Nachträgliche Ausstellung von Urkunden

(Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde)

 Eine nachträgliche Ausstellung sämtlicher Urkunden kann in jedem Standesamt in Österreich beantragt und erledigt werden.

 Bitte kontaktieren Sie das Standesamt vorab telefonisch um abzuklären, ob Ihre Daten bereits erfasst sind. Falls nicht, wird die Nacherfassung bei der zuständigen Behörde in die Wege geleitet. Sobald alle benötigten Unterlagen eingelangt sind, kann die angefragte Urkunde ausgestellt werden.

 

Gebühren und Abgaben

Geburtsurkunde

Bundesgebühr……………………………………………………………..EUR 7,20     ab 01.07.2025  EUR 11,00

Verwaltungsabgabe………………………………………….…………. EUR 2,10

 

Heiratsurkunde

Bundesgebühr……………………………………………………………..EUR 7,20     ab 01.07.2025  EUR 11,00

Verwaltungsabgabe…………………………….………………………. EUR 2,10

 

Sterbeurkunde

Bundesgebühr……………………………………………………………..EUR 7,20     ab 01.07.2025  EUR 11,00

Verwaltungsabgabe…………………….………………………………. EUR 2,10