STANDESAMT

Heiraten in Stainach-Pürgg

Liebe Paare!

Sie haben den/die Partner/in fürs Leben gefunden und wollen die Ehe schließen oder eine eingetragene Partnerschaft begründen? Dann freuen wir uns, dass Sie diesen besonderen Tag mit dem Standesamt der Marktgemeinde Stainach-Pürgg begehen wollen.

Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, beginnen Sie Ihre Vorbereitungen damit, Ihren Wunschtermin zunächst mit dem Standesamt, ggfs. mit der Gastronomie, Pfarre und/oder Trauungslocation abzustimmen. Sie erreichen uns im Standesamt unter  standesamt@stainach-puergg.gv.at oder telefonisch.

Danach ist in einem Ermittlungsverfahren die Ehefähigkeit (bzw. die Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können) vom Standesamt zu prüfen. Dieses Ermittlungsverfahren ist bei jedem Standesamt im Bundesgebiet möglich, unabhängig vom Wohnort und unabhängig davon, wo die Trauung stattfinden soll. Die dabei festgestellte Ehefähigkeit ist 6 Monate gültig.

Folgende Urkunden und Nachweise der Verlobten sind dem Standesamt vorzulegen:
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass/Personalausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Urkunden aller früheren Ehen/Eingetragenen Partnerschaften und deren Auflösung
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung

Ausländische Verlobte haben dem Standesamt folgende Urkunden und Nachweise vorzulegen:

Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung nach dem Recht des jeweiligen Staates

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass/Personalausweis
  • Urkunden aller früheren Ehen/Eingetragenen Partnerschaften
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
  • Nachweis der Auflösung aller früherer Ehen
  • Akademische Titel
  • Sämtliche Daten der Eltern

HINWEIS:

Ausländische Personenstandsurkunden werden – je nach Staat –entweder ohne Weiteres akzeptiert oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille.

Fremdsprachigen Urkunden ist eine in Österreich beglaubigte Übersetzung anzuschließen oder es sind diese mit internationaler Übersetzung vorzulegen.

Filmaufnahmen: Filmaufnahmen von Ihrer standesamtlichen Hochzeit sind erlaubt, solange dadurch die Zeremonie nicht gestört wird. Filmaufnahmen, auf denen die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zu sehen sind, dürfen ausschließlich mit deren oder dessen Zustimmung im Internet veröffentlicht werden.


Fotografieren: Während der Trauung können Ihre Angehörigen oder ein von Ihnen engagierter Fotograf gerne Fotoaufnahmen machen, solange diese ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede hierüber hinausgehende Form des Verbreitens oder Veröffentlichens beispielsweise im Internet sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung der jeweiligen Standesbeamten, welche die Trauung vornehmen.