MELDEAMT

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
  • ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
  • Unterschrift des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
  • Unterschrift des Unterkunftgebers

Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
  • der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
  • der Untermieter dem Mitbewohner.

 Formular Meldezettel

Informationsblatt für EWR Bürger BH Liezen

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