- Unsere Schwimmbäder...
Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
- ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
- Unterschrift des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
- Unterschrift des Unterkunftgebers
Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise
- der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
- der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
- der Untermieter dem Mitbewohner.