Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis
Vorzulegen ist ein amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers.
Staatsbürgerschaftsnachweis bei Verleihung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- alle Heiratsurkunden
- alle Scheidungsurteile bzw. Sterbeurkunden
- Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
- Bestätigung eines akademischen Titels (zB Sponsionsbescheid,…)
Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
- Geburtsurkunde des Kindes
- amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Vollmacht, wenn Antragsteller nicht Obsorgeberichtigte/r ist
Gebühren und Abgaben
Niederschrift
Bundesgebühr………………………………………………….. EUR 14,30 ab 01.07.2025 EUR 21,00
Verwaltungsabgabe……………………………………………..EUR 6,20
Staatsbürgerschaftsnachweis
Bundesgebühr………………………………………………….. EUR 14,30 ab 01.07.2025 EUR 21,00
Verwaltungsabgabe…………………….……………………..EUR 14,10
Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist für Kinder in den ersten 2 Lebensjahren einmalig kostenlos.