- Für die Ortsteile U...
Kundmachungen
Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren
01.12.2023Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex
2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01.01.2024 um 6,1 %.
Genauere Details über die Änderungen der Gebühren im beigefügten Dokument.
DOKUMENTE:
Kundmachung Voranschlag 2024
28.11.2023Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch, während der Amtsstunden, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlag innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
DOKUMENTE:
Kundmachung Wasserrechtsverhandlung Generalsan. 220KV-Leitung APG
23.11.2023Kundmachungs Wasserrechtsverhandlung Generalsan. 220KV-Leitung APG
Austrian Power Grid AG (APG), 1220 Wien, Wagramerstraße
19, Generalerneuerung einer elektrischen Leitungsanlage, Einbauten
im HQ30 Hochwasserabfluss der Enns, des Gröbmingbaches,
der Salza sowie der Grimming, wasserrechtliches Verfahren
DOKUMENTE:
Kundmachung Wasserrechtsverhandlung betr. Rodung zur Schaffung einer Weidefläche
20.11.2023Kundmachung Wasserrechtsverhandlung betr. Rodung zur Schaffung einer Weidefläche von Michael Schachner, KG Zlem
DOKUMENTE:
Kundmachung Wasserrechtsverhandlung - Überprüfung Quellschutzgebiet
20.11.2023Kundmachung Wasserrechtsverhandlung - Überprüfung Quellschutzgebiet der Schloßquelle in Trautenfels
DOKUMENTE:
Kundmachung Auszahlung Jagdpacht-Euro 2023/24
06.11.2023Kundmachung Auszahlung Jagdpacht-Euro 2023/24
DOKUMENTE:
Gemeinde Wörschach - ergänzende öffentl. Auflage Entwurf ÖEK 5.00 und Flächenwidmungsplan 5.00
13.10.2023Gememeinde Wörschach - ergänzende öffentliche Auflage Entwurf Örtliches Entwicklungskonzept 5.00 und Flächenwidmungsplan 5.00
DOKUMENTE:
Kundmachung Auflage Bebauungsplan 1.01 LRL
10.10.2023Kundmachung Auflage Bebauungsplan 1.01 Leitspital Region Liezen
DOKUMENTE:
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz
26.05.2023DOKUMENTE:
Hinweise für Stellungspflichtige - Vorläufige Stellungspläne
21.12.2022Hinweise für Stellungspflichtige!
Auch unter Berücksichtigung der aufgrund der jeweils aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt. Die bereits versandten Ladungen zur Stellungen behalten daher bis auf weiteres ihre Gültigkeit, die Anreise zu bzw. Abreise von den Stellungshäusern ist, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, gestattet. Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.
Dabei wird insbesondere durch die Vornahme von COVID-Tests noch vor Beginn der Stellungen, der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen von FFP2-Masken sowie durch die Verringerung der Belegung der den Stellungshäusern zugeordneten Räume und Unterkünfte ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.
Vorläufige Stellungspläne
Die vorläufigen Stellungspläne werden aufgrund der durch die Entwicklung der COVID-Lage gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
DOKUMENTE:
KU Berechnung der Bauabgabe ab 01.01.2022
25.01.2022Festsetzung des Einheitssatzes zur Bauabgabe gem. §15 Stmk. BauG
DOKUMENTE:
KU Gemeinde Wörschach FWP
08.10.2021Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
DOKUMENTE:
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats
30.04.2021Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf