KUNDMACHUNGEN

Kundmachungen

 

Gemeinderatssitzung am 28. März 2023

17.03.2023
Gemeinderatssitzung am 28. März 2023

K U N D M A C H U N G der
Sitzung des Gemeinderates
Termin: Dienstag , 28.03.2023, 19:00 Uhr
Ort: Volkshaus Stainach

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Bekanntmachung gemäß § 25 Zustellgesetz

15.03.2023
Bekanntmachung gemäß § 25 Zustellgesetz

Für

Hr. Martocean Calin

liegt ein Schriftstück am Marktgemeindeamt Stainach-Pürgg zur persönlichen Abholung innerhalb von zwei Wochen ab Anschlag während der Amtsstunden bereit.

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Wohnungsausschreibung - Erzherzog-Johann-Straße 270

14.03.2023
Wohnungsausschreibung - Erzherzog-Johann-Straße 270

Von der Marktgemeinde Stainach-Pürgg wird folgende Wohnung zur Vermietung ausgeschrieben:

Die Wohnung Nr. 7 im 2. Obergeschoß des Wohnhauses Stainach-
Pürgg, Erzherzog-Johann-Straße 270, im Ausmaß von 59 m²,
bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche (eingerichtet), 2 Zimmer,
Abstellraum, Bad/WC, Balkon und ein Kellerabteil. Elektro-
Infrarotheizung!
Miete einschließlich Betriebskosten und MwSt. monatlich € 565,37
für die Wohnung und € 44,41 für die dazugehörige Garage.
Zu vermieten ab 01. Mai 2023, Kaution 2 Monatsmieten.
Wohnungssuchende können schriftlich bei der Marktgemeinde Stainach-
Pürgg ansuchen.

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Rechnungsabschluss 2022

13.03.2023
Rechnungsabschluss 2022

Der Rechnungsabschluss 2022 liegt ab sofort, zwei Wochen lang, während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Rechnungsabschluss, innerhalb der Auflagefrist, beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

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Kundmachung Wildbachbegehung 2023

08.03.2023
Kundmachung Wildbachbegehung 2023

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GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN!!! Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

23.01.2023
GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN!!! Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

Aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 und der damit
einhergehenden Änderungen des Volksbegehrengesetzes 2018 es bereits bei den kommenden
Eintragungszeiträumen zu folgenden Neuerungen kommt:
Das Offenhalten von Eintragungslokalen an Samstagen ist nicht mehr erforderlich.

Es ist nur mehr an einem Werktag zusätzlich bis 20:00 Uhr offenzuhalten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF.

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Hinweise für Stellungs­pflichtige - Vorläufige Stellungspläne

21.12.2022
Hinweise für Stellungs­pflichtige - Vorläufige Stellungspläne

Hinweise für Stellungs­pflichtige!

Auch unter Berücksichtigung der aufgrund der jeweils aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt. Die bereits versandten Ladungen zur Stellungen behalten daher bis auf weiteres ihre Gültigkeit, die Anreise zu bzw. Abreise von den Stellungshäusern ist, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, gestattet. Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.

Dabei wird insbesondere durch die Vornahme von COVID-Tests noch vor Beginn der Stellungen, der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen von FFP2-Masken sowie durch die Verringerung der Belegung der den Stellungshäusern zugeordneten Räume und Unterkünfte ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.

Vorläufige Stellungspläne

Die vorläufigen Stellungspläne werden aufgrund der durch die Entwicklung der COVID-Lage gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.

Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.

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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren ECHTE DEMOKRATIE

19.12.2022
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren ECHTE DEMOKRATIE

Nähere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Dokument.

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KU Berechnung der Bauabgabe ab 01.01.2022

25.01.2022
KU Berechnung der Bauabgabe ab 01.01.2022

Festsetzung des Einheitssatzes zur Bauabgabe gem. §15 Stmk. BauG

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Gemeinde Hinderstoder - Verständigung

21.10.2021
Gemeinde Hinderstoder - Verständigung

Verständigung betreffend FLÄWI-Plan Nr. 5/2005 Änderung 5.78 und Örtl. Entwicklungskonzept Nr. 1 Änderung 1.29

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KU Gemeinde Wörschach FWP

08.10.2021
KU Gemeinde Wörschach FWP

Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00

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KU Gemeinde Wörschach ÖEK

08.10.2021
KU Gemeinde Wörschach ÖEK

Kundmachung Entwurf Örtl. Entwicklungskonzeptes Nr. 5.00

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Öffentliche Kundmachung - Verordnung

28.09.2021
Öffentliche Kundmachung - Verordnung

Umwandlung öffentliches Gut in freies Gemeindevermögen, Teilflächen in der KG Zlem

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Erhebungen zur Eintragung des Eigentümers des öffentlichen Gutes

06.09.2021
Erhebungen zur Eintragung des Eigentümers des öffentlichen Gutes

Erhebungen zur Eintragung des Eigentümers des öffentlichen Gutes (EZ 636 KG 67315 Stainach)

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Erhebungen zur Eintragung des Eigentümers des öffentlichen Gutes

24.08.2021
Erhebungen zur Eintragung des Eigentümers des öffentlichen Gutes

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KU wasserrechtliche Bewilligung, mündliche Verhandlung am 30.08.2021

10.08.2021
KU wasserrechtliche Bewilligung, mündliche Verhandlung am 30.08.2021

Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 30.08.2021 - wasserrechtliche Bewilligung - Stainach-Pürgg, ÖBB-Infrastruktur AG

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Jagdpacht Euro 2021-2022

07.06.2021
Jagdpacht Euro 2021-2022

Öffentliche Kundmachung betreffend Auflage des Aufteilungsentwurfes des Jagdpacht-Euro 2021-2022

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KU BBP 4.03-1 (Tierfreund) LGe

18.05.2021
KU BBP 4.03-1 (Tierfreund) LGe

Öffentliche Kundmachung betreffend Bebauungsplan 4.03-1 (Tierfreund) Antragsteller: Landgenossenschaft Ennstal

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Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

05.05.2021
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

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Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

30.04.2021
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:

An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.

An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.

Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.

Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!

2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf

2018 06 07 Wasseruntersuchung GA Pürgg-Trautenfels.pdf

2018 11 14 Wasseruntersuchung VS-Stainach.pdf

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