Kundmachungen
Kundmachung der Sitzung des Gemeinderates
04.12.2024Kundmachung der Sitzung des Gemeinderates
Termin: Donnerstag, 12. Dezember 2024, 19:00 Uhr
Ort: Volkshaus Stainach
Nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
DOKUMENTE:
Voranschlag 2025
28.11.2024Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch, während der Amtsstunden, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlag innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
DOKUMENTE:
Information über aktuelle Wohnungsausschreibungen
27.11.2024Informationen und Formulare für Wohnungs- und Garagenansuchen:
Alle aktuell ausgeschriebenen Gemeindewohnungen und Garagen finden Sie jeweils auf unserer Homepage und App „Gemeinde24“
- Mit dem beigefügten Formular können Sie sich für die jeweilige Wohnung bewerben, indem Sie das ausgefüllte vollständige Ansuchen per E-Mail an gde@stainach-puergg.gv.at
- Dem Ansuchen sind alle notwendigen Beilagen (Einkommensnachweis, Meldezettel) hinzuzufügen. Sollte das Ansuchen nicht vollständig sein, wird dieses NICHT berücksichtigt.
- Natürlich ist es möglich, die Wohnung vorab zu besichtigen, sofern sie bereits leer steht – Terminanfragen per E-Mail an gde@stainach-puergg.gv.at.
Der Wohnungsausschuss berät über die Vergabe der Wohnung und berücksichtigt dabei die Dringlichkeit des jeweiligen Bedarfs der Bewerber.
Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, informieren wir Sie darüber.
Die komplette Abwicklung der Wohnungsübernahme erfolgt über die Siedlungsgenossenschaft Ennstal. Diese ist auch für alle verwaltungstechnischen Fragen zuständig.
Wir freuen uns darauf, Sie als neuen Gemeindebürger begrüßen zu dürfen!
DOKUMENTE:
Öffentliche Kundmachung
21.08.2024Öffentliche Kundmachung Marktgemeinde Stainach-Pürgg
1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.0
DOKUMENTE:
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz
26.05.2023DOKUMENTE:
KU Gemeinde Wörschach FWP
08.10.2021Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
DOKUMENTE:
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats
30.04.2021Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf