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Kundmachungen
Bauverhandlungen 12.10.2023
29.09.2023Kundmachungen/Ladungen Bauverhandlungen 12.10.2023
DOKUMENTE:
Gem. Mitterberg-St.Martin KU Änderung ÖEK VF 1.04
20.09.2023Gemeinde Mitterberg-St.Martin Kndmachung Änderung ÖEK VF 1.04
“Sachbereich technische Infrastruktur - Energie /Standortsuche zur Solarenergienutzung und Energiespeicherung in der Gemeinde / gemiendeeigener Kriterienkatalog gem. §22, Abs. 8, Stmk.ROG2010“
DOKUMENTE:
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz
26.05.2023DOKUMENTE:
Hinweise für Stellungspflichtige - Vorläufige Stellungspläne
21.12.2022Hinweise für Stellungspflichtige!
Auch unter Berücksichtigung der aufgrund der jeweils aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt. Die bereits versandten Ladungen zur Stellungen behalten daher bis auf weiteres ihre Gültigkeit, die Anreise zu bzw. Abreise von den Stellungshäusern ist, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, gestattet. Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.
Dabei wird insbesondere durch die Vornahme von COVID-Tests noch vor Beginn der Stellungen, der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen von FFP2-Masken sowie durch die Verringerung der Belegung der den Stellungshäusern zugeordneten Räume und Unterkünfte ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.
Vorläufige Stellungspläne
Die vorläufigen Stellungspläne werden aufgrund der durch die Entwicklung der COVID-Lage gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
DOKUMENTE:
KU Berechnung der Bauabgabe ab 01.01.2022
25.01.2022Festsetzung des Einheitssatzes zur Bauabgabe gem. §15 Stmk. BauG
DOKUMENTE:
KU Gemeinde Wörschach FWP
08.10.2021Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
DOKUMENTE:
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats
30.04.2021Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf