KUNDMACHUNGEN

Kundmachungen

Kundmachung zur Gemeineratssitzung am 01.07.2025

23.06.2025
Kundmachung zur Gemeineratssitzung am 01.07.2025

DOKUMENTE:

Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2025

16.06.2025
Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2025

Der Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung an zwei Wochen hindurch, während der Amtsstunden, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Nachtragsvoranschlag innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

DOKUMENTE:

BH Liezen - mündliche Verhandlung wasserrechtliche Bewilligung

13.06.2025
BH Liezen - mündliche Verhandlung wasserrechtliche Bewilligung

Anberaumung einer mündlichen Verhandlung auf Grundstück Nr. 1189/17, KG 67311 Neuhaus

DOKUMENTE:

Bauverhandlungen - Kundmachungen

13.06.2025
Bauverhandlungen - Kundmachungen

DOKUMENTE:

Marktgemeinde Bad Mitterndorf ÖEK_1_03_ u. FWP_1_05 Hollhaus_Entwurf_Kundmachung

16.05.2025
Marktgemeinde Bad Mitterndorf ÖEK_1_03_ u. FWP_1_05 Hollhaus_Entwurf_Kundmachung

Marktgemeinde Bad Mitterndorf

Kundmachung ÖEK_1_03_Hollhaus_Entwurf_Kundmachung_pdf_13_05_2025_14_36_54_

Kundmachung FWP_1_05_Hollhaus_Entwurf_Kundmachung_pdf_13_05_2025_15_13_53_

 

DOKUMENTE:

Kundmachung - Auflage Einreichunterlagen

09.04.2025
Kundmachung - Auflage Einreichunterlagen

Auflage der Einreichunterlagen - Umbau der Produktionsanlage

08.04.2025 - 22.04.2025

DOKUMENTE:

Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

26.05.2023
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

DOKUMENTE:

KU Gemeinde Wörschach FWP

08.10.2021
KU Gemeinde Wörschach FWP

Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00

DOKUMENTE:

Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

30.04.2021
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:

An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.

An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.

Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.

Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!

 

2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf

2018 06 07 Wasseruntersuchung GA Pürgg-Trautenfels.pdf

2018 11 14 Wasseruntersuchung VS-Stainach.pdf