- Von der Marktgemeind...
Kundmachungen
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren
23.01.2023Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF.
Stellenausschreibung
11.01.2023Von der Marktgemeinde Stainach-Pürgg wird folgende Anstellung öffentlich ausgeschrieben:
1 Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Finanzabteilung mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100%) zum ehest
möglichen Eintritt.
Hinweise für Stellungspflichtige - Vorläufige Stellungspläne
21.12.2022Hinweise für Stellungspflichtige!
Auch unter Berücksichtigung der aufgrund der jeweils aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt. Die bereits versandten Ladungen zur Stellungen behalten daher bis auf weiteres ihre Gültigkeit, die Anreise zu bzw. Abreise von den Stellungshäusern ist, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, gestattet. Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.
Dabei wird insbesondere durch die Vornahme von COVID-Tests noch vor Beginn der Stellungen, der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen von FFP2-Masken sowie durch die Verringerung der Belegung der den Stellungshäusern zugeordneten Räume und Unterkünfte ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.
Vorläufige Stellungspläne
Die vorläufigen Stellungspläne werden aufgrund der durch die Entwicklung der COVID-Lage gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren ECHTE DEMOKRATIE
19.12.2022Nähere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Dokument.
KU Berechnung der Bauabgabe ab 01.01.2022
25.01.2022Festsetzung des Einheitssatzes zur Bauabgabe gem. §15 Stmk. BauG
Gemeinde Hinderstoder - Verständigung
21.10.2021Verständigung betreffend FLÄWI-Plan Nr. 5/2005 Änderung 5.78 und Örtl. Entwicklungskonzept Nr. 1 Änderung 1.29
KU Gemeinde Wörschach FWP
08.10.2021Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
KU Gemeinde Wörschach ÖEK
08.10.2021Kundmachung Entwurf Örtl. Entwicklungskonzeptes Nr. 5.00
Öffentliche Kundmachung - Verordnung
28.09.2021Umwandlung öffentliches Gut in freies Gemeindevermögen, Teilflächen in der KG Zlem
Erhebungen zur Eintragung des Eigentümers des öffentlichen Gutes
06.09.2021Erhebungen zur Eintragung des Eigentümers des öffentlichen Gutes (EZ 636 KG 67315 Stainach)
KU wasserrechtliche Bewilligung, mündliche Verhandlung am 30.08.2021
10.08.2021Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 30.08.2021 - wasserrechtliche Bewilligung - Stainach-Pürgg, ÖBB-Infrastruktur AG
Jagdpacht Euro 2021-2022
07.06.2021Öffentliche Kundmachung betreffend Auflage des Aufteilungsentwurfes des Jagdpacht-Euro 2021-2022
KU BBP 4.03-1 (Tierfreund) LGe
18.05.2021Öffentliche Kundmachung betreffend Bebauungsplan 4.03-1 (Tierfreund) Antragsteller: Landgenossenschaft Ennstal
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz
05.05.2021Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats
30.04.2021Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf