Kundmachungen
Stellenausschreibung: Mitarbeiter:in für Standesamt/Meldeamt
23.04.20251 Mitarbeiter:in für den Gemeindedienst im Standesamt/Meldeamt (Vertragsbedienstete/r)
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100%)
zum ehest möglichen Eintritt
Aufgabenbereiche:
- Erledigung der anfallenden Tätigkeiten im Standesamt (Beurkundung von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen im Zentralen Personenstandsregister)
- Durchführung von Eheschließungen (auch an Samstagen, auch außerhalb des Gemeindeamtes)
- Erledigung der anfallenden Tätigkeiten im Meldeamt mittels Zentralem Melderegister (zB An-, Ab- und Ummeldungen Wohnsitze)
- Führung der Evidenz der Staatsbürgerschaft
- Erstellung von Strafregisterauszügen
- Teilnahme an Gemeinderatssitzungen am Abend inkl. Protokollführung
- Organisation von Wahlen (ua. auch Durchführung von Volksbegehren)
Bewerbungen schriftlich unter Anschluss sämtlicher Unterlagen (nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument) an die Marktgemeinde Stainach-Pürgg, zH Herrn Bürgermeister Roland Raninger, Hauptplatz 27, 8950 Stainach-Pürgg (gde@stainach-puergg.gv.at) bis spätestens 14.05.2025.
DOKUMENTE:
Walhlkundmachung der Gemeinderatswahl 2025
17.04.2025Wahlkundmachung
der Gemeinderatswahl am 23.03.2025
Ergebnis der Wahl des Gemeindevorstandes
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 16. April 2025 wurden folgende Gemeindevorstandsmitglieder gewählt... weitere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
DOKUMENTE:
Kundmachung - Auflage Einreichunterlagen
09.04.2025Auflage der Einreichunterlagen - Umbau der Produktionsanlage
08.04.2025 - 22.04.2025
DOKUMENTE:
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz
26.05.2023DOKUMENTE:
KU Gemeinde Wörschach FWP
08.10.2021Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
DOKUMENTE:
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats
30.04.2021Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf