Kundmachungen
Kundmachung Endebeschluss ÖEK 1.01 (SKE)
07.07.2025Kundmachung des Endbeschlusses zur Änderung des Örtliches Entwicklungskonzeptes, Verfahrensfall 1.01 (Sachbereichskonzept Energie)
DOKUMENTE:
Kundmachung Katasterrichtigstellung L746 Trautenfelserstraße
04.07.2025Verordnung grundbücherliche Durchführung der katastralen Schlussvermessung der Anlage: L746 "Katasterrichtigstellung und Übertragung ins Öffentliche Gut“ KG 67311 Neuhaus
DOKUMENTE:
Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2025
02.07.2025Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01. Juli 2025 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
“Nachtragsvoranschlag 2025 der Marktgemeinde Stainach-Pürgg“
Der Nachtragsvoranschlag liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden, 14 Tage lang zur öffentlichen Einsicht auf.
DOKUMENTE:
Kundmachung Marktgemeinde Bad Mitterndorf - ÖEK 1.04 "SKE"
01.07.2025Kundmachung Marktgemeinde Bad Mitterndorf
Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.0 idF. der Änderung VF 1.04 "Sachbereichskonzept Energie"
DOKUMENTE:
Hochgebirgslandelehrgang SOMMER 2025 ...
27.06.2025... das Österreichische Bundesheer informiert mit beiliegenden Schreiben über einen
in der Zeit von 25.8.2025 bis 5.9.2025
stattfindenden Hochgebirgslandelehrgang.
Flugzeitplanung:
Montag: 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 9:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr Nachtflug
Mittwoch: 9:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 9:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr Nachtflug
Freitag: 9:30 - 14:00 Uhr
Nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.
DOKUMENTE:
Marktgemeinde Bad Mitterndorf ÖEK_1_03_ u. FWP_1_05 Hollhaus_Entwurf_Kundmachung
16.05.2025Marktgemeinde Bad Mitterndorf
Kundmachung ÖEK_1_03_Hollhaus_Entwurf_Kundmachung_pdf_13_05_2025_14_36_54_
Kundmachung FWP_1_05_Hollhaus_Entwurf_Kundmachung_pdf_13_05_2025_15_13_53_
DOKUMENTE:
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz
26.05.2023DOKUMENTE:
KU Gemeinde Wörschach FWP
08.10.2021Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
DOKUMENTE:
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats
30.04.2021Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf