KUNDMACHUNGEN

Kundmachungen

Amtstierärztlicher Dienst - 4. Quartal 2025

29.09.2025
Amtstierärztlicher Dienst - 4. Quartal 2025

Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche Interventionen

für das 4. Quartal 2025 (29.09.2025 bis 29.12.2025, 8:00 Uhr) wie folgt bekannt:

 

Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Montag bis Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr) anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist.

 

Bereitschaftsdienste in den beigefügten Bildern ersichtlich.

DOKUMENTE:

Kundmachung Auflage Einreichunterlagen

23.09.2025
Kundmachung Auflage Einreichunterlagen

BV Schwab --- 131/9-16/2025

BV Brunnhuber --- 13/9-50/2025

DOKUMENTE:

Gemeinde Aigen/E. _ Kundmachung Auflage/Auszahlung Jagdpachtentgelt 2025

22.09.2025
Gemeinde Aigen/E. _ Kundmachung Auflage/Auszahlung Jagdpachtentgelt 2025

DOKUMENTE:

Gemeinde Mitterberg-St.Martin_ Kundmachung ÖEK 1.07 + FLÄWI 1.14

25.07.2025
Gemeinde Mitterberg-St.Martin_ Kundmachung ÖEK 1.07 + FLÄWI 1.14

20250728KU ÖEK1.07 Gmd. Mitterberg-St. Martin_(Camping Lemmerer)

20250728KU FLÄWI1.14 Gmd. Mitterberg-St. Martin_(Camping Lemmerer)

DOKUMENTE:

Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

26.05.2023
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

DOKUMENTE:

KU Gemeinde Wörschach FWP

08.10.2021
KU Gemeinde Wörschach FWP

Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00

DOKUMENTE:

Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

30.04.2021
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:

An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.

An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.

Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.

Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!

 

2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf

2018 06 07 Wasseruntersuchung GA Pürgg-Trautenfels.pdf

2018 11 14 Wasseruntersuchung VS-Stainach.pdf