KUNDMACHUNGEN

Kundmachungen

Kundmachung wasserrechtl. Überprüfung Umlegung C-Graben/Regenwasserkanal

13.08.2025
Kundmachung wasserrechtl. Überprüfung Umlegung C-Graben/Regenwasserkanal

Kundmachung wasserrechtl. Überprüfung Umlegung C-Graben/Regenwasserkanal im Bereich Verkehrsknoten Trautenfels

DOKUMENTE:

Gemeinde Mitterberg-St.Martin_ Kundmachung ÖEK 1.07 + FLÄWI 1.14

25.07.2025
Gemeinde Mitterberg-St.Martin_ Kundmachung ÖEK 1.07 + FLÄWI 1.14

20250728KU ÖEK1.07 Gmd. Mitterberg-St. Martin_(Camping Lemmerer)

20250728KU FLÄWI1.14 Gmd. Mitterberg-St. Martin_(Camping Lemmerer)

DOKUMENTE:

Kundmachung Marktgemeinde Bad Mitterndorf - ÖEK 1.04 "SKE"

01.07.2025
Kundmachung Marktgemeinde Bad Mitterndorf - ÖEK 1.04

Kundmachung Marktgemeinde Bad Mitterndorf

Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.0 idF. der Änderung VF 1.04 "Sachbereichskonzept Energie"

DOKUMENTE:

Hochgebirgslandelehrgang SOMMER 2025 ...

27.06.2025
Hochgebirgslandelehrgang SOMMER 2025 ...

... das Österreichische Bundesheer informiert mit beiliegenden Schreiben über einen

in der Zeit von 25.8.2025 bis 5.9.2025

stattfindenden Hochgebirgslandelehrgang.


Flugzeitplanung:

Montag: 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag: 9:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr Nachtflug

Mittwoch: 9:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag: 9:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr Nachtflug

Freitag: 9:30 - 14:00 Uhr

 

Nähere Informationen im beigefügten PDF-Dokument.

DOKUMENTE:

Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

26.05.2023
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz

DOKUMENTE:

KU Gemeinde Wörschach FWP

08.10.2021
KU Gemeinde Wörschach FWP

Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00

DOKUMENTE:

Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

30.04.2021
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats

Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:

An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.

An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.

Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.

Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!

 

2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf

2018 06 07 Wasseruntersuchung GA Pürgg-Trautenfels.pdf

2018 11 14 Wasseruntersuchung VS-Stainach.pdf