Für das Jahr 2024 - 2026 hat der Tourismusverband Schladming-Dachstein eine Erhöhung um +150 % beschlossen.
- Gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 i.d.F. LGBl. Nr. 57/2014 hat jeder Tourismusinteressent bis zum 15. September 2025 eines jeden Jahres der Gemeinde eine Beitragserklärung abzugeben.
- Bitte die Zusendung des Zahlscheins abwarten, nicht vorher überweisen. Der vorgedruckte Zahlschein wird nach Abgabe der Erklärung zugesandt.
- Bitte beachten Sie, dass - auch wenn keine Beitragspflicht besteht - ist eine Leermeldung mit dem entsprechenden Vermerk abzugeben.
- Wenn zutreffend, bitte im Bereich „Datum der Aufnahme bzw. Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit“ das DATUM MIT DEM VERMERK „AUFNAHME“ oder „BEENDIGUNG“ eintragen.
- Die Grenze für Kleinunternehmer wurde aufgrund einer entsprechenden Änderung im Umsatzsteuergesetz mit Wirkung ab dem 01.01.2025 auf € 55.000,00 angehoben.
Ausfüllhilfe zum Erhebungsblatt.pdf
TIB 2025 Begleitschreiben samt Berechnungstabelle.pdf
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung unter der Nummer +433682 24800-13, Stephanie Stadler
Herzlichen Dank gleich im Voraus für die gute Zusammenarbeit!