Die Benützungsgebühren für das Jahr 2026 wurden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen neu festgelegt.
Die neuen Tarife treten mit 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für sämtliche Nutzer:innen der betreffenden Einrichtungen und Dienstleistungen.
Eine Übersicht aller Benützungsgebühren für 2026 ist ab sofort
– im beigefügten Dokument
– auf der Website "Verordnungen"
– im Gemeindeamt
einsehbar.
Wertsicherung Benützungsgebühren - 01.01.2026.pdf


