VORANSCHLAG 2026

Veröffentlicht am: 27.11.2025

Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch, während der Amtsstunden, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlag innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.


Kundmachung Voranschlag 2026.pdf