Für das Jahr 2024 - 2026
hat der Tourismusverband Schladming-Dachstein
eine Erhöhung um +150 % beschlossen.
- Aussendung erfolgt Anfang August 2026
- Gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 i.d.F. LGBl. Nr. 57/2014 hat jeder Tourismusinteressent bis zum 15. September 2026 eines jeden Jahres der Gemeinde eine Beitragserklärung abzugeben.
- Bitte die Zusendung des Zahlscheins abwarten, nicht vorher überweisen. Der vorgedruckte Zahlschein wird nach Abgabe der Erklärung zugesandt.
- Bitte beachten Sie, dass - auch wenn keine Beitragspflicht besteht - ist eine Leermeldung mit dem entsprechenden Vermerk abzugeben.
- Wenn zutreffend, bitte im Bereich „Datum der Aufnahme bzw. Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit“ das DATUM MIT DEM VERMERK „AUFNAHME“ oder „BEENDIGUNG“ eintragen.
- Die Grenze für Kleinunternehmer wurde aufgrund einer entsprechenden Änderung im Umsatzsteuergesetz mit Wirkung ab dem 01.01.2025 auf € 55.000,00 angehoben.
Ausfüllhilfe zum Erhebungsblatt.pdf
Informationsblatt zum Erhebungsblatt.pdf
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung unter der Nummer
+43 3682 24800-21, Miriam Prommer
Herzlichen Dank im Voraus für die gute Zusammenarbeit!
Verordnung der Vollversammlung des Tourismusverbandes Schladming-Dachstein vom 19. März 2026, mit der die Interessentenbeiträge für die Beitragsjahre 2027. 2028 und 2029 erhöht werden.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

