Für das Jahr 2024 - 2026 hat der Tourismusverband Schladming-Dachstein

eine Erhöhung um 150 % beschlossen. 

  • Die Aussendung erfolgt Anfang August 2026.
  • Gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 i.d.F. LGBl. Nr. 57/2014 hat jeder Tourismusinteressent
    bis zum 15. September 2026 eines jeden Jahres der Gemeinde eine Beitragserklärung abzugeben.
  • Bitte die Zusendung des Zahlscheins abwarten, nicht vorher überweisen. Der vorgedruckte Zahlschein wird nach Abgabe der Erklärung zugesandt.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Leermeldung abzugeben ist, auch wenn keine Beitragspflicht besteht.
  • Die Grenze für Kleinunternehmer wurde aufgrund einer entsprechenden Änderung im Umsatzsteuergesetz mit Wirkung ab dem 01.01.2025 auf € 55.000,00 angehoben.

Ausfüllhilfe zum Erhebungsblatt.pdf

Informationsblatt zum Erhebungsblatt.pdf

 Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung unter der Nummer

+43 3682 24800-21, Miriam Prommer

 Herzlichen Dank im Voraus für die gute Zusammenarbeit!

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Verordnung der Vollversammlung des Tourismusverbandes Schladming-Dachstein vom 19. März 2026, mit der die Interessentenbeiträge für die Beitragsjahre 2027. 2028 und 2029 erhöht werden.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

Verordnung Interessentenbeiträge für 2027 - 2029.pdf