Heiraten in Stainach-Pürgg

Sehr geehrte Paare!

Sie haben den/die Partner/in fürs Leben gefunden und wollen die Ehe schließen oder eine eingetragene Partnerschaft begründen? Dann freuen wir uns, dass Sie diesen besonderen Tag mit dem Standesamt der Marktgemeinde Stainach-Pürgg begehen wollen.

Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, beginnen Sie Ihre Vorbereitungen damit, Ihren Wunschtermin zunächst mit dem Standesamt abzustimmen. Für eine unverbindliche Anfrage erreichen Sie uns im Standesamt unter standesamt@stainach-puergg.gv.at oder telefonisch 03682 24800 15 bzw. 23.

Termine zur Eheschließung sind an Werktagen sowie Samstagen um 11:00 Uhr und 13:00 Uhr möglich. An Sonn- und Feiertagen werden keine standesamtlichen Eheschließungen durchgeführt.

Wenn Ihr Wunschtermin am Standesamt frei ist, kann der Antrag auf Ermittlung der Ehefähigkeit gestellt werden. Dieses Ermittlungsverfahren ist bei jedem Standesamt im Bundesgebiet möglich, unabhängig vom Wohnort und unabhängig davon, wo die Trauung stattfinden soll. Die dabei festgestellte Ehefähigkeit ist 6 Monate gültig.

 

Wir bitten Sie, vor der Terminreservierung folgende wichtige Information genau durchzulesen:

Durch die Antragstellung auf Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit (Aufgebot) im Standesamt der Marktgemeinde Stainach-Pürgg wird eine Antragsgebühr von € 74,00 (beide Partner legen nur österreichische Dokumente vor) bzw. € 193,00 (zumindest ein Partner legt ein ausländisches Dokument vor) fällig. (Gemäß §14 TP 17 bzw. §14 TP 18 GebG 1957).

Der Antrag auf Ermittlung gilt als eingebracht, wenn Sie die notwendigen Unterlagen elektronisch übermittelt oder persönlich am Standesamt vorbeigebracht haben.

Diese Antragsgebühr ist mittels Zahlschein direkt nach der Reservierung per Email und Übermittlung der Unterlagen bzw. nach persönlicher Übergabe der Unterlagen zu bezahlen.

Bitte beachten Sie die Liste der notwendigen Unterlagen, die vorzulegen sind bzw. die elektronisch zu übermitteln sind:

Österreichische Partner:
•    Geburtsurkunde
•    Reisepass/Personalausweis
•    Staatsbürgerschaftsnachweis
•    Urkunden aller früheren Ehen/Eingetragenen Partnerschaften und deren Auflösung
•    Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
•    Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung

Ausländische Partner:
•    Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung nach dem Recht des jeweiligen Staates
•    Geburtsurkunde
•    Reisepass/Personalausweis
•    Urkunden aller früheren Ehen/Eingetragenen Partnerschaften
•    Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
•    Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
•    Nachweis der Auflösung aller früherer Ehen
•    Akademische Titel
•    Sämtliche Daten der Eltern

Alle Urkunden, die zur Vorlage am Standesamt notwendig sind und nicht in Österreich ausgestellt wurden, müssen vollständig mit entsprechender Legalisierung (Beglaubigung/Apostille) und in die deutsche Sprache übersetzt von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, bei Antragstellung eingebracht werden.

Sollte es zur Nachforderung von ausländischen Dokumenten kommen, behalten wir uns vor, Ihre geplante Eheschließung auf bis zu 6 Monate nach hinten zu verschieben.

Sollte
•    das Ermittlungsverfahren doch nicht im Standesamt der Marktgemeinde Stainach-Pürgg durchgeführt oder
•    die Hochzeit abgesagt werden,
ist eine Rückerstattung aus rechtlichen Gründen nicht möglich!

ACHTUNG! Wenn Sie die Ermittlung auch in einem anderen Standesamt beantragen, ist die Antragsgebühr nochmals fällig.

Hinweis: Eine unverbindliche Terminreservierung ist möglich, jedoch nur für 14 Tage gültig. Sollten nach Ablauf von 14 Tagen keine notwendigen Unterlagen bei uns im Standesamt eingelangt sein, verfällt der unverbindlich reservierte Termin automatisch.

Folgende Örtlichkeiten für standesamtliche Trauungen sind in der Marktgemeinde Stainach-Pürgg möglich:
-    Trauungssaal der Marktgemeinde Stainach-Pürgg (max. 25 Sitzplätze)
-    Pfarrhof Pürgg Hochzeiten | Verein auf der Pürgg
-    Eggergut in Zlem EGGER-HOCHZEIT | EGGER-GUT

 

HINWEISE:

Filmaufnahmen: Aufnahmen von Ihrer standesamtlichen Hochzeit sind erlaubt, solange dadurch die Zeremonie nicht gestört wird. Filmaufnahmen, auf denen die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zu sehen sind, dürfen ausschließlich mit deren oder dessen Zustimmung im Internet veröffentlicht werden.

Fotografieren: Während der Trauung können Ihre Angehörigen oder ein von Ihnen engagierter Fotograf gerne Fotoaufnahmen machen, solange diese ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede hierüber hinausgehende Form des Verbreitens oder Veröffentlichens beispielsweise im Internet sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung der jeweiligen Standesbeamten, welche die Trauung vornehmen.

Für kirchliche Eheschließungen in der Marktgemeinde Stainach-Pürgg wenden Sie sich bitte an das Pfarramt der Pfarre Stainach.